Kindertagespflegepersonen
Auf dieser Seite finden Sie als Kindertagespflegeperson hilfreiche Informationen und Links.
Der Antrag sollte online ausgefüllt werden. Die Antragsbearbeitung läuft über das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn.
Häufig kommt die Frage auf, wann man einen Unfall an die Unfallkasse melden muss. Unfälle, die eine ärztliche Behandlung erfordern, müssen mit dem entsprechenden Formular (siehe Link) an die Unfallkasse gemeldet werden. Leichtere Verletzungen (Schürfwunden o.ä.), die nicht ärztlich behandelt werden, müssen im Verbandbuch dokumentiert werden.
Das Achte Buch Sozialgesetzbuch umfasst die bundesgesetzlichen Regelungen in Deutschland, die die Kinder- und Jugendhilfe betreffen.
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) als Landesgesetz regelt die Grundlagen und die Finanzierung der Kindertagesbetreuung sowie die Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen.
Die Handreichung Kindertagespflege enthält Aktuelles und Wissenswertes über die Kindertagespflege, insbesondere zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie ist zugleich Arbeitshilfe und Nachschlagewerk mit zahlreichen Hinweisen zur Rechtsprechung und Beispielen guter Praxis.
Die Rechtsanwältin Iris Vierheller bietet eine vertrauliche Rechtsberatung im Handlungsfeld der Kindertagespflege an. Die Beratung per Email oder zu den im Flyer genannten telefonischen Sprechzeiten ist für Anfragende aus NRW kostenlos.
Frau Teichmann-Krauth hat sich auf die steuerliche Beratung im Bereich der Kindertagespflege spezialisiert. Auch hier ist die Beratung für Anfragende aus NRW kostenlos.
Betreuungsverträge erhalten Sie über die Seite des Bundesverbandes für Kindertagespflege.
Unser Tipp: Schließen Sie sich mit mehreren Kindertagespflegepersonen zusammen, um Porto zu sparen!
Im Folgenden haben wir Ihnen Literaturhinweise zu verschiedenen pädagogischen Themenbereichen zusammengestellt.
Kercher, Höhn
Eingewöhnungstagebuch,
5. Auflage, Eingewöhnung, Kercher, Höhn, ISBN 978-3-556-08042-9,