Fachberatung und Praxisbegleitung
Laut § 23 des Sozialgesetzbuchs VIII haben Kindertagespflegepersonen und Personensorgeberechtigte Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege.
Als Delegationsaufgabe des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn richtet sich das Beratungsangebot des Netzwerks an
Die Fachberaterinnen des Netzwerkes sind als pädagogische Fachkräfte mit entsprechender Hochschulausbildung für die fachliche Begleitung der Kindertagespflegepersonen und der Eltern zuständig.
Bei der Arbeit mit Kindertagespflegepersonen und Eltern verfolgen die Fachberaterinnen des Netzwerks vorrangig das Ziel, dass die Vermittlung, die Betreuung und die Gestaltung der Erziehungspartnerschaft zwischen Kindertagespflegeperson und Sorgeberechtigten dem Kindeswohl entsprechen.
Konflikte zwischen Eltern und Betreuungsperson werden von den Kindern wahrgenommen und können deren emotionale Sicherheit belasten. Häufig können diese vermieden werden, wenn Missverständnisse und Unklarheiten frühzeitig angesprochen und in einem offenen, vertrauensvollen und konstruktiven Austausch bereinigt werden. Für solche Rückfragen und Gespräche steht Ihnen die Fachberatung jederzeit zur Verfügung.