Qualifizierung (c) Ivan-balvan@istockphoto

Erste-Hilfe-Kurse für Kindertagespflegepersonen

Eine Bescheinigung über einen erfolgreich absolvierten "Erste Hilfe Kurs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen" ist eine Voraussetzung zur Beantragung einer Pflegeerlaubnis.

Der Kurs, für ErzieherInnen und Tagespflegepersonen, ist bei einem anerkannten Träger zu absolvieren, z.B.

Team Bouzerb
Team Bouzerb bietet Erste-Hilfe-Kurse für Kindertagespflegepersonen in Bonn oder als Inhouse-Schulung an
Termine und Kontaktdaten finden Sie unter folgendem Link:
https://erste-hilfe-bouzerb.de/tagespflegepersonen/
Zusätzliche Informationen finden Sie in dem Flyer.

Malteser Hilfsdienst
Termine und Kontaktdaten finden Sie unter folgendem Link:
https://www.malteser.de/standorte/bonn/erste-hilfe-kurse.html?gad_source=1&gclid=CjwKCAiAqNSsBhAvEiwAn_tmxSvg8H6fGErKzNV-BspJ7sUjL2SmXgfr8r721T-UzhuDs-7BZoHV5xoCM1QQAvD_BwE

Deutsches Rotes Kreuz
Termine und Kontaktdaten finden Sie unter folgendem Link:
https://www.drk-bonn.de/kurse/erste-hilfe/erste-hilfe-am-kind/

Johanniter Unfallhilfe
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Arbeiter-Samariterbund Deutschland

Dieser Kurs hat einen Stundenumfang von neun Unterrichtseinheiten.

Sie können hierfür bei Ihrer Fachberaterin einen Gutschein von der Landesunfallkasse erhalten.

Der Gutschein muss mit der schriftlichen Anmeldung vorliegen, bei späterer Vorlage ist keine Anrechnung möglich. Wichtig ist, dass Sie bei der Anmeldung darauf achten, dass es sich um einen Kurs „Erste Hilfe für Betreuungs- und Bildungseinrichtungen“ handelt. Natürlich werden weiterhin 3 Unterrichtsstunden als Fortbildung angerechnet.

Eine regelmäßige Auffrischung des Kurses in Form einer Fortbildung von ebenfalls neun Unterrichtseinheiten muss alle 24 Monate erfolgen.