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Welche Vertretungsmodelle gibt es in Bonn?

 

1. Kooperationsmodell
3 bis 5 selbständig tätige Kindertagespflegepersonen, die in räumlicher Nähe zueinander arbeiten, bilden eine Vertretungsgruppe. Je ein Betreuungsplatz wird freigehalten. Im Vertretungsfall* können die Kinder der ausfallenden KTPP auf die Vertretungs-KTPP verteilt werden und in deren Räumlichkeiten betreut werden. Die Kindertagespflegepersonen vereinbaren regelmäßige Treffen untereinander, so dass ein Bindungsaufbau stattfindet. Die Finanzierung erfolgt über eine Pauschale zzgl. Abrechnung der konkreten Vertretungszeiträume.

2. Vertretungspool (mobile Vertretungskraft)
Mobile Vertretungskräfte verfügen über keine eigene Gruppe und keine eigenen Betreuungsräume. Sie arbeiten als Vertretungskraft für fest zugeordnete KTPP (mind. 5 Kooperationen, in der Aufbau- und in Wechselphasen auch weniger). Bei Ausfall eines Kooperationspartners, werden die Kinder in den gewohnten Räumlichkeiten betreut. Für den Bindungsaufbau findet eine regelmäßige Kontaktpflege mit der Vertretungskraft und den Kindern statt. Die Finanzierung erfolgt über eine Pauschale je Kooperation.

3. Stützpunktmodell
Eine Kindertagespflegeperson bietet ihre eigenen oder angemieteten Räume als Betreuungsstützpunkt an. Im Vertretungsfall findet die Betreuung der Kinder in den Räumen des Stützpunktes statt. Die Vertretungskraft darf bis zu 5 Kinder vertretungsweise betreuen, ggf. auch die Kinder von verschiedenen Kooperationspartnern gleichzeitig. Zum Bindungsaufbau und Kennenlernen der Räume finden regelmäßige Besuche im Stützpunkt statt. Die Finanzierung erfolgt über eine Pauschale je Kooperation.

Eine weitere Möglichkeit ist der Stützpunkt in einer Großtagespflegestelle. Zwei Vertretungskräfte verfügen über gemeinsame Räume – also eine Großtagespflegestelle - die sie als Stützpunkt zur Verfügung stellen und dürfen gemeinsam bis zu 9 Kinder vertretungsweise betreuen.

4. Vertretung in Ausfallzeiten
Unabhängig von einem der Vertretungsmodelle ist weiterhin die Vertretung durch eine Vertretungskraft möglich, indem sie bei Ausfall einer Kindertagespflegeperson die Kinder in den gewohnten Räumlichkeiten betreut. Ebenfalls ist eine Vertretung durch eine Kindertagespflegeperson, die noch Plätze frei hat möglich. 

Die Vertretungsperson bietet nur gelegentliche Betreuung an. Gefördert wird nur der konkrete Vertretungszeitraum (Anlage1.2 der aktuellen Satzung Kindertagespflege).

5. Vertretung in der Großtagespflege
Die Vertretungskraft ist bei dem Träger angestellt. Es erfolgen regelmäßige Besuche in der GTP, so dass die Vertretungskraft die Räumlichkeiten, die zu betreuende Kinder sowie den Betreuungsalltag kennenlernen kann. Die Förderung der angestellten Vertretungskraft wird laut §6Abs. 5 der aktuellen Satzung Kindertagespflege pauschal für die max. Dauer von 6 Wochen ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich.

 

Wenn Sie eine Beratung zu den Vertretungsmodellen wünschen, wenden Sie sich gerne an unsere Fachberatung Miriam Langer unter m.langer@nw-ktp-bonn.de